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Lehrmaterialien für WR-Lehrkräfte in Bayern

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Jahrgangsstufe: 9

Lehrplankapitel:
WiR 9.5 Strafrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts [GZ, MRE, PB, VSE] (ca. 14 Std.)

Benötige Medien: Folie, StGB, Arbeitsblatt, Rollenspielkarten

Bewertung:

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4. Tatbestandsmäßigkeit

Es sollen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit behandelt werden: Voraussetzungen für die Strafbarkeit sind Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Die Schülerinnen und Schüler können an einfachen Beispielen beurteilen, dass Handlungen nur unter den Voraussetzungen der Tatbestandsmäßigkeit, der Schuld und der Rechtswidrigkeit strafbar sind.
Die Schülerinnen und Schüler können den Begriff Tatbestandsmäßigkeit beschreiben und den Rechtsgrundsatz Keine Strafe ohne Gesetz erläutern.
Die Schülerinnen und Schüler können an einfachen Beispielen mit Hilfe des Strafgesetzbuches das Vorliegen einer Tatbestandsmäßigkeit beurteilen.
Die Schülerinnen und Schüler lernen den Unterschied zwischen objektiven Tatbestand und subjektiven Tatbestand kennen, können die beiden unterscheiden und anwenden.

Methoden, Sozial- und Aktionsformen
Stummer Impuls, fragend-entwickelnd, Rollenspiel, Diskussion, Lehrervortrag, Parnterarbeit